Klaus-Harald Bukow
Rechtsanwalt Klaus-Harald Bukow wurde am 05.01.1943 in Reichenberg geboren und begann nach dem Abitur sein Studium der Rechtswissenschaften zunächst an der Freien Universität in Berlin und wechselte bald an die Eberhard-Karl-Universität Tübingen, wo er das 1. Staatsexamen ablegte.
Nach dem Referendariat und einem hervorragenden 2. Staatsexamen beim OLG Stuttgart arbeitete er zunächst als Assistent an der Universität Tübingen und ließ sich ab September 1973 dann als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei zu. Seine Tätigkeit setzte er in Metzingen und anschließend in Rottenburg/Neckar und Tübingen fort.
Ein umfassendes Strafverfahren Ende der der Achtziger Jahre führte ihn nach Nürnberg, wo er seit 1989 Partner der Kanzlei Buhl, Thume & Fiebinger war.
Nach Auflösung dieser Partnerschaft im Jahre 2000 gründete er zusammen mit der Kollegin Frau Heidrich-Klinkow die Sozietät Bukow & Heidrich-Klinkow.
Klaus-Harald Bukow arbeitet vorwiegend im Strafrecht – untermauert durch den erworbenen Fachanwalt - und hat sich durch mehrere bedeutende Prozesse hier einen bekannten Namen geschaffen. Er ist bekannt durch einen der längsten Strafprozesse der Nürnberger Geschichte, als er als Verteidiger eines wegen Doppelmordes Angeklagten fast 200 Sitzungstage überstand und das staatsanwaltliche Plädoyer von 2 Sitzungstagen Länge mit einem Plädoyer über die Länge von 4 Sitzungstagen übertrumpfte. Das Ergebnis gibt ihm Recht, denn der Angeklagte wurde wegen des Doppelmordes freigesprochen.
Klaus-Harald Bukow ist neben dem Deutschen Anwaltverein auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und dem Arbeitskreis Baurecht Mittelfranken sowie der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.
Er liebt die Fotografie, ausgiebiges Zeitung lesen sowie romantische Literatur und schätzt ein gutes Essen mit ausgesuchten Weinen.
Er selbst sieht sich als streitbaren, ergebnisorientierten aber auch fairen Verfechter der Interessen des Mandanten und als erbitterter Gegner des Missbrauchs der verfassungsmäßigen Rechte jedes Einzelnen.
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